Georg Stefan
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Fenster, Türen, Wintergärten

2153 Stronsdorf 318

Tel.: +43 664 19 81 888

office@sachverstaendiger-stefan.at
www.sachverstaendiger-stefan.at

Georg Stefan ist gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Fenster, Türen und Wintergärten.

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Privatgutachten




Privatgutachten werden von Kunden oder Auftragnehmern beauftragt.
Im Zuge einer Befundaufnahme wird Zustand und Beschaffenheit eines Werkes, einer Lieferung auf Basis der maßgeblichen Normen, Richtlinien und einschlägigen Regelwerke neutral erhoben. In der gutachterlichen Stellungnahme werden die bei der Befundaufnahme erhobenen Fakten bewertet.

Im Zuge eines Gerichtsverfahrens kann das Privatgutachten als Dokument dem Gericht vorgelegt werden. Es unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung.

Privatgutachten werden nach den Standesregeln des Hauptverbandes der Gerichtssachverständigen erstellt.

Hat ein Sachverständiger ein Privatgutachten erstellt, kann er in der gleichen Streitsache nicht mehr als Gerichtsgutachter bestellt werden.