Georg Stefan
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Fenster, Türen, Wintergärten

2153 Stronsdorf 318

Tel.: +43 664 19 81 888

office@sachverstaendiger-stefan.at
www.sachverstaendiger-stefan.at

Georg Stefan ist gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Fenster, Türen und Wintergärten.

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Gerichtsgutachten




Ein Gerichtsgutachten wird vom zuständigen Gericht beauftragt. Der Sachverständige wird, üblicherweise nach Anhörung der Streitparteien, vom Richter/Richterin bestellt.

Ein bestellter Sachverständiger kann auf Antrag und Beschluss auch abgelehnt werden oder kann sich in einer Streitsache selbst für befangen erklären und den Auftrag ablehnen.

Das Gericht erteilt dem Sachverständigen einen Auftrag mit detaillierten Fragen, die dieser nach den Regeln der Technik und unter Einhaltung genauer Regeln für Befund und Gutachten zu beantworten hat.

Das Gutachten ist unter genauer Einhaltung von Abläufen und Fristen zu erstellen. Das erstellte Gutachten verteilt das Gericht an die Streitparteien.