Gerichtsgutachten
Ein Gerichtsgutachten wird vom zuständigen Gericht beauftragt. Der Sachverständige wird, üblicherweise nach Anhörung der Streitparteien, vom Richter/Richterin bestellt.
Ein bestellter Sachverständiger kann auf Antrag und Beschluss auch abgelehnt werden oder kann sich in einer Streitsache selbst für befangen erklären und den Auftrag ablehnen.
Das Gericht erteilt dem Sachverständigen einen Auftrag mit detaillierten Fragen, die dieser nach den Regeln der Technik und unter Einhaltung genauer Regeln für Befund und Gutachten zu beantworten hat.
Das Gutachten ist unter genauer Einhaltung von Abläufen und Fristen zu erstellen. Das erstellte Gutachten verteilt das Gericht an die Streitparteien.
Ein bestellter Sachverständiger kann auf Antrag und Beschluss auch abgelehnt werden oder kann sich in einer Streitsache selbst für befangen erklären und den Auftrag ablehnen.
Das Gericht erteilt dem Sachverständigen einen Auftrag mit detaillierten Fragen, die dieser nach den Regeln der Technik und unter Einhaltung genauer Regeln für Befund und Gutachten zu beantworten hat.
Das Gutachten ist unter genauer Einhaltung von Abläufen und Fristen zu erstellen. Das erstellte Gutachten verteilt das Gericht an die Streitparteien.